Vereinbarungen -

für ein angenehmes Miteinander

Die Schule der Unternehmer

Die Umsetzung des Leitbildes der VBS Akademiestraße erfordert gegenseitige Wertschätzung. Diese äußert sich im Schulalltag sowohl in höflichen Umgangsformen als auch im respektvollen Umgangston. Um die Zusammenarbeit aller in einen positiven Rahmen und Konsens zu stellen, wird eine präventiv wirkende Verhaltungsvereinbarung von allen Schulpartner:innen als notwendig erachtet. Im Sinne dieser Verhaltensvereinbarung halten die Schulpartner:innen ausdrücklich fest, dass Verstöße auch Konsequenzen haben müssen. Die folgenden Regelungen werden frei und einvernehmlich vereinbart:

Alle kommen zeitgerecht, damit der Unterricht pünktlich beginnen und ohne Störung verlaufen kann.

Wenn der Besuch der Schule nicht möglich ist, verständigen die Erziehungsberechtigten bzw. die eigenberechtigten Schüler:innen so bald wie möglich, spätestens um 08:30 am betreffenden Schultag, die Klassenvorständin/den Klassenvorstand (KV) per E-Mail über den Grund des Fernbleibens. An Tagen mit angekündigten Leistungsfeststellungen wird außerdem die Fachlehrerin/der Fachlehrer informiert. Bei Arzt- oder Amtsterminen ist zusätzlich eine Zeitbestätigung vorzulegen.

 

Bei vorhersehbarer Verhinderung des Schulbesuchs ist der KV rechtzeitig per E-Mail zu informieren. Sollte das Ausmaß der Abwesenheit einen vollen Schultag umfassen, muss von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig um eine Freistellung angesucht werden, die der KV genehmigen kann. Bei geplanter Abwesenheit von mehr als einem Schultag ist das Ansuchen um Freistellung mittels schulinternem Formular an die Direktion zu richten.

 

In Akutsituationen wie Krankheit dürfen Schüler:innen das Schulhaus verlassen, wenn die jeweilige Fachlehrerin/der jeweilige Fachlehrer der aktuellen Stunde die Einwilligung durch Unterschrift auf dem Passierschein gibt. Bei Schüler:innen bis 18 Jahren werden darüber hinaus die Erziehungsberechtigten vom Sekretariat verständigt.

Bei unentschuldigten Fehlstunden müssen Schüler:innen Konsequenzen tragen.

Die Schüler:innen sind verpflichtet, die vereinbarten Unterrichtsmittel mitzubringen.

Smartphones sind während der Unterrichtszeit in den Taschen zu verstauen, wenn sie nicht von der Lehrkraft zum Arbeitsgerät erklärt werden.

Die Schüler:innen haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen.

Bei jeglicher Leistungsfeststellung ist die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel verboten.

Im und vor dem Schulgebäude, bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen ist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren, verwandten Erzeugnissen oder Nachahmerprodukten von Tabakwaren (wie pflanzliche Raucherzeugnisse, Wasserpfeifen, elektronische Zigaretten und E-Shishas, Gerätschaften inklusive Nachfüllbehälter und nikotinhaltige und nikotinfreie Flüssigkeiten, die verdampft werden können) oder Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen, verboten.

Um eine konstruktive Kommunikation zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass die Erziehungsberechtigten Verständigungen durch ihre Unterschrift zur Kenntnis nehmen und die Sprechstunden nutzen.  Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Schularbeitsnoten durch ihre Unterschrift zu Kenntnis zu nehmen. Die Schüler:innen sind verpflichtet, die Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten unverzüglich der betreffenden Lehrperson vorzuweisen.

Wir gehen mit dem Eigentum anderer verantwortungsvoll um und achten auf Sauberkeit im gesamten Schulhaus. Sollten Schäden auftreten, werden diese sofort im Sekretariat oder einem Hausarbeiter gemeldet.

Alle Schüler:innen der ersten Jahrgänge HAK und HAS dürfen das Schulhaus während den Pausen nicht verlassen. Alle Schüler:innen der ersten Jahrgänge HAK und HAS dürfen das Schulhaus während der Unterrichtszeit in unterrichtsfreien Stunden nur mit Genehmigung der Eltern verlassen.

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@ VBS Akademiestraße
"Der unverwechselbare Charakter dieses Hauses im 1. Bezirk steht für Menschenbildung."